Freikauf der Rumäniendeutschen
Freikauf der Rumäniendeutschen: Dr. Hüsch spricht vor Betroffenen
Familienzusammenführung und Freikauf haben ganze Generationen unserer Landsleute in Siebenbürgen und im Banat über vier Jahrzehnte beschäftigt. Viele Gerüchte, doch wenig Konkretes rankten sich um dieses Thema. Kein Wunder, denn die Verantwortlichen beider Seiten handelten unter strikter Geheimhaltung. Keine der beteiligten Regierungen konnte es sich erlauben, des Menschenhandels bezichtigt oder gar überführt zu werden...

...Während der großen Koalition unter Kurt Georg Kiesinger nahm die Bundesrepublik am 31. Januar 1967 diplomatische Beziehungen zu Rumänien auf. Im gleichen Jahr beauftragte die Bundesregierung Dr. Hüsch mit der Aufnahme von Verhandlungen mit Rumänien. Ihm wurde diese Aufgabe ausschließlich in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt übertragen. Dr. Hüsch, Gründer einer Kanzlei in Neuss, war Mitglied des Stadtrates und Landtagsabgeordneter in Nordrhein-Westfalen und später CDU-Bundestagsabgeordneter. Er hob die Unterstützung seiner Arbeit durch die Minister Windelen, Genscher, Maihofer, Zimmermann und Schäuble besonders hervor und berichtete, dass sich Bundeskanzler Helmut Kohl persönlich einschaltete und sich regelmäßig berichten ließ. Kohl strebte eine grundsätzliche Lösung an. In seinem Auftrag hat Dr. Hüsch im Oktober 1988 als Sonderbevollmächtigter sogar mit Ceauşescu gesprochen.

Die Verhandlungen erfolgten ausschließlich auf der Basis humanitärer Erwägungen und unterlagen höchster Geheimhaltung. Sie führten von 1968 bis zur Wende 1989 zur Ausreise von ca. 210000 Personen. In dieser Zeit traf Dr. Hüsch seine rumänischen Verhandlungspartner zu 313 offiziellen und weiteren ca. 700 inoffiziellen Besprechungen. Es kam zu sechs schriftlichen Absprachen, die keinen völkerrechtlichen Charakter hatten – Dr. Hüsch sprach von „Ganovenrecht“. In Bukarest traf man sich zunächst im Hotel Ambasador, dann im Intercontinental, wo Dr. Hüsch immer das gleiche Zimmer bewohnte. An allen rumänischen Verhandlungsorten wurden die Gespräche abgehört und aufgezeichnet. Die rumänische Seite verhandelte streng nach Weisung und oft ohne Entscheidungsbefugnis. Verhandlungssprache war Englisch. Die offiziellen Verhandlungen wurden von dem einzig zugelassenen Dolmetscher übersetzt. Bezahlt wurde in bar oder mit Schecks, später auch per Überweisung, ausschließlich über die Commerzbank in Neuss. Für Barzahlungen lieferte sie registrierte Tausendmarkscheine. Die Zahlungen wurden niemals durch Quittungen bestätigt. Diese außerhalb der Legalität laufende Abwicklung machte es erforderlich, mit dem Rechnungshof spezielle Regelungen zu treffen. In welche Kanäle die üppigen Mittel geflossen sind, bleibt unbekannt. Abgesehen von besonderen Geschenken gibt es keinerlei Hinweise auf die persönliche Bereicherung durch Personen des Staatsapparates. Schmiergeldzahlungen hingegen dienten der persönlichen Bereicherung und hatten keinen Einfluss auf die Zahl der Ausreisen.

Die Bundesrepublik hat, zumindest von 1968 bis Ende 1989, für jede Person, die aus Rumänien eingereist ist, erhebliche Beträge bezahlt. Die Ergebnisse der langjährigen Verhandlungen von Dr. Hüsch dokumentieren die Absicht Rumäniens, diese lukrative Geldquelle zu immer höheren Leistungen auszubauen, auf eindrucksvolle Art und Weise. Der Gesamtbetrag der Zahlungen für den Freikauf wird auf über eine Milliarde DM geschätzt....

http://www.siebenbuerger.de/zeitung/artikel/kultur/10733-freikauf-der-rumaeniendeutschen-dr.html

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