Mittwoch, 1. Mai 2013
Was Sparen wirklich kostet
Mit der geballten Medienfront versucht die CDU/FDP Koalition den bedingungslosen Sparzwang zu verdeutlichen. Mit der Angst vor riesigen Staatsschulden wird den mittellosen Arbeitern, die selbst oftmals schon nahe an der Schuldengrenze leben, eingehämmert, dass die Kosten nur durch eisernes Sparen reduziert werden können.
Wie teuer die blinde Ausgabenbegrenzung im Einzelfall werden kann zeigt ein Paradebeispiel deutscher Sparverwaltung.

Hier ein Auszug aus den ver.di news 05.2013

"Wenn ein Hauptschullehrer Mathematik unterrichten soll, braucht er das von Seiner Klasse benutzte Schulbuch. Logisch, denkt man. Nicht so in Niedersachsen. Dort weigerten sich sowohl das Land als Arbeitgeber wie auch die Gemeinde als Schulträger, einem Lehrer ein zwingend benötigtes Buch zur
Verfügung zu stellen.
Also kaufte er das benötigte Unterrichtsmittel selber. Den dafür vorgestreckten 14,36 Euro musste er dann aber fast fünf Jahre hinterherlaufen –bis nach Erfurt zum Bundesarbeitsgericht, das jetzt, am 12. März 2013, unter dem Aktenzeichen 9 AZR 455/11 feststellte,

„der Kläger“ habe die Anschaffung „nach verständigem Ermessen subjektiv für notwendig halten“ dürfen –
und zwar als „Aufwendung“, die der Arbeitgeber ihm nach § 670 BGB zu ersetzen hat.

Wäre doch eine lustige Beispielaufgabe für das nächste Mathematik- Schulbuch, anhand dieses Schildbürgerstreichs die volkswirtschaftlichen Folgekosten öffentlichen Sparwahns ausrechnen zu lassen."

HENRIK MÜLLER
Quelle: ver.di News 05.2013
http://bund-laender.hamburg.verdi.de/aktuell/copy_of_aus_den_behoerden_und_dienststellen/data/Im-Blickwinkel-4-2013.pdf

Permalink (0 Kommentare)   Kommentieren