Bettina Wulff zeigte "Deutschen Gruß"
Was dem Jupiter erlaubt ist…

… darf der Ochse noch lange nicht! Dieses alte römische Sprichwort gilt noch heute und daher ist Winken auch nicht gleich Winken.

So ist das Zeigen eines Hitlergrußes für Ottonormalbürger selbst dann strafbar gemäß § 86a StGB, wenn es dem Zeigenden gar nicht darauf ankomme, ein NS-Symbol dadurch kundzutun. So sprach das OLG Oldenburg und verurteilte einen betrunkenen Obdachlosen, der zur Provokation den rechten Arm gehoben hatte. Die Vorinstanz hielt dies für eine politisch bedeutungslose Geste. Egal, sagte das OLG. Ein Hitlergruß sei immer strafbar (Az. 1 Ss 103/10). Soweit zum Ochsen.

Jupiter in der Gestalt der hübschen Bettina Wulff zeigt aber keinen strafbaren Hitlergruß, sprach die Staatsanwaltschaft Berlin und stellte das Verfahren gegen Frau Wulff ein. Begründung:
...

»Es handelt sich eindeutig um eine Geste im sozialen Umgang«
http://www.fk-un.de/UN-Nachrichten/UN-Ausgaben/2011/UN5-11/2011-05-2.htm

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