Die Interimo AG – Lizenz zum Töten
Dienstag, 21. September 2010
Die Interimo AG hat sich auf das professionelle Töten spezialisiert und ist in dieser Region der führende Anbieter. Neben anderen Dienstleistungen, wie Folter, Spionage oder Erpressung erbringt das Kerngeschäft ca. 75% ihres Jahresumsatzes.
Nun will die Regierung ein Gesetz zur Regulierung des Tötens erlassen, wodurch das Töten eingeschränkt werden soll.
Vertreter der Interimo AG bezeichnen dieses Vorhaben als unhaltbar, da es zehntausende Arbeitsplätze gefährde und geschäftsschädigend sei.
Mittlerweile haben sich Menschenrechtler zu einem Verein, „Du sollst nicht töten“ e.V., zusammengeschlossen und Klage vor dem Verfassungsgericht erhoben.
Die Interimo AG hält weiterhin dagegen, dass ein solches Gesetz, gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten unverantwortlich sei, da es Arbeitsplätze und den Standort als solches gefährde.
Darüber hinaus sei das geplante Gesetz der Lizenzvergabe zum Töten Wettbewerb verzerrend, da andere Unternehmen der Branche in Nachbarländern nicht durch ein solches Gesetz behindert würden. Bisher steht eine Entscheidung des Gerichts noch aus.
Mittlerweile wird von plebis e.V. ein Bürgerentscheid gefordert. Dadurch sollen die betroffenen Bürger der Region darüber entscheiden, ob das Gesetz zur Tötungsregulierung ihren Hauptarbeitgeber, die Interimo AG beschränken soll.
temenja 21.09.2010
Dieser Artikel ist rein fiktiv.
Namen von Organisationen wurden zufällig gewählt und haben keinen Bezug zu real existierenden Unternehmen.
Der Autor distanziert sich von jedem Versuch eines Vergleichs mit der Realität.
Nun will die Regierung ein Gesetz zur Regulierung des Tötens erlassen, wodurch das Töten eingeschränkt werden soll.
Vertreter der Interimo AG bezeichnen dieses Vorhaben als unhaltbar, da es zehntausende Arbeitsplätze gefährde und geschäftsschädigend sei.
Mittlerweile haben sich Menschenrechtler zu einem Verein, „Du sollst nicht töten“ e.V., zusammengeschlossen und Klage vor dem Verfassungsgericht erhoben.
Die Interimo AG hält weiterhin dagegen, dass ein solches Gesetz, gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten unverantwortlich sei, da es Arbeitsplätze und den Standort als solches gefährde.
Darüber hinaus sei das geplante Gesetz der Lizenzvergabe zum Töten Wettbewerb verzerrend, da andere Unternehmen der Branche in Nachbarländern nicht durch ein solches Gesetz behindert würden. Bisher steht eine Entscheidung des Gerichts noch aus.
Mittlerweile wird von plebis e.V. ein Bürgerentscheid gefordert. Dadurch sollen die betroffenen Bürger der Region darüber entscheiden, ob das Gesetz zur Tötungsregulierung ihren Hauptarbeitgeber, die Interimo AG beschränken soll.
temenja 21.09.2010
Dieser Artikel ist rein fiktiv.
Namen von Organisationen wurden zufällig gewählt und haben keinen Bezug zu real existierenden Unternehmen.
Der Autor distanziert sich von jedem Versuch eines Vergleichs mit der Realität.