66 Mrd. Euro Wiedergutmachungsleistungen der BRD bisher
Vertrag mit Israel und der Conference on Jewish Material Claims against Germany
(Jewish Claims Conference, JCC) (1952)

Bundesentschädigungsgesetz (1956)

Bundesrückerstattungsgesetz (1957)

Vermögensgesetz (1990)

Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" (Stiftung EVZ) (2000)
Zur umfassenden Regelung von Fragen der Leistungen für Zwangsarbeit
Vermögen der Stiftung EVZ in Höhe von 10,1 Mrd. DM (rund 5,16 Mrd. Euro) aus Mitteln der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft und des Bundes zur Verfügung gestellt

Fonds „Erinnerung und Zukunft“ verfügte über ein Startkapital von 418 Millionen Euro
etwa 8 Mio. Euro zur jährlichen Projektförderung
seit Gründung der Stiftung EVZ über 1.495 Projekte mit mehr als 40 Mio. Euro unterstützt.

seit 1992 jährliche Verhandlungen im Rahmen des so genannten „Art. 2-Abkommens“ mit der Jewish Claims Conference (JCC)
über humanitäre Leistungen für Opfer des nationalsozialistischen Regimes, die nach den oben genannten gesetzlichen Vorschriften bisher nur begrenzte Entschädigungsleistungen erhalten haben und sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden.
Den Opfern können Einmalzahlungen von bis zu 2.556,46 Euro sowie laufende Zahlungen von monatlich 291 Euro gewährt werden

ab Januar 2010 laufende Beihilfe von 240 Euro für jüdische NS-Verfolgte mit Wohnsitz in den mittel- und osteuropäischen Ländern

Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) (2002)


Insgesamt hat die Bundesrepublik Wiedergutmachungsleistungen von über 66 Mrd. Euro (Stand Ende 2008) erbracht.

Eine detaillierte Darstellung des Themas findet sich unter
www.bmf.bund.de

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Aussenpolitik/InternatRecht/Entschaedigung.html

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