Brandenburg verpflichtet sich zu weiteren Zahlungen an die katholische Kirche
Katholische Kirche bekommt jährlich 1 Million Euro vom Land.(1)

3% der Einwohner Brandenburgs sind Mitglieder der katholischen Kirche. (2)

Demokratie - Fehlanzeige.


Gesetz zu dem Vertrag vom 12. November 2003 zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Brandenburg
vom 24. Mai 2004
(GVBl.I/04, [Nr. 09], S.223)

Artikel 10
Rundfunkanstalten

(1) Das Land wird darauf hinwirken, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Katholischen Kirche angemessene Sendezeiten für Zwecke der Verkündigung und der Seelsorge sowie für sonstige religiöse Sendungen auch zu Fragen der öffentlichen Verantwortung der Katholischen Kirche zur Verfügung stellen. Es wird darauf hinwirken, dass in den Programmen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die sittlichen und religiösen Überzeugungen der Bevölkerung geachtet werden. Im Aufsichtsgremium soll die Katholische Kirche angemessen vertreten sein.

Artikel 15
Leistungen des Landes

(1) Das Land zahlt der Katholischen Kirche anstelle früher geleisteter Zahlungen für Zwecke des Kirchenregiments, der Pfarrbesoldung und -versorgung sowie anstelle anderer, früher auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhender Zahlungen einen Gesamtzuschuss. Die Gesamtleistung beträgt jährlich 1.000.000 EUR und wird jeweils monatlich im Voraus in Höhe eines Zwölftels des Gesamtbetrages gezahlt, erstmals für das Jahr 2004. Nach fünf Jahren werden die Vertragsparteien eine Erhöhung des Betrages nach Satz 2 prüfen.

Artikel 16
(1) Das Land zahlt der Katholischen Kirche für Zwecke der Katholischen Kirchengemeinde Neuzelle einen Betrag von jährlich 50.000 EUR.


(1) http://bravors.brandenburg.de/de/gesetze-211702

(2) http://www.kirchenaustritt.de/brandenburg

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