Donnerstag, 12. Juni 2014
Gauck darf Parteien als Spinner bezeichnen
Nun haben wir es wieder einmal schwarz auf weiß.
Nein!
Nicht der schwarze Adler auf weißen Grund, sondern ein weiteres Gerichtsurteil auf geduldigem Papier, und zwar vom Bundesverfassungsgericht höchstpersönlich.

Dieses höchstrichterliche Urteil bestätigt nämlich, dass sich der Bundespräsident "bei wertenden Äußerungen über politische Parteien nicht zwangsläufig neutral verhalten" muss. (1)

Sicherlich nicht. Erst recht nicht aufgrund eines schwammig diktierten Paragraphen der Siegermächte.
Allerdings hat der geschiedene Wanderprediger Gauck mit seiner abfälligen Äußerung über eine gewählte Partei nicht nur zahlreiche deutsche Wähler vor den Kopf gestoßen, sondern den letzten Rest seines Ansehens verspielt.

Anstatt sich um die wirklichen Probleme in diesem Land zu kümmern, sorgt er sich darum, wie man noch mehr "billige" syrische Flüchtlinge nach Deutschland bekommt. Aber bitte nur Christliche und vor allem nach Ostdeutschland.

Vieleicht sollte er mal lieber darüber nachdenken, was mit den exportierten deutschen Waffen...

(1) http://www.sueddeutsche.de/politik/bundesverfassungsgericht-gauck-darf-npd-anhaenger-spinner-nennen-1.1993463

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